IMG_8838

Firmengründungen in Dubai

Gründungsexperte Andreas Hammer gibt Tipps

Lage: Dubai ist die Hauptstadt des Emirates Dubai am Persischen Golf. Sie liegt am Nordrand des Emirates und ist seine größte Stadt. Jährlich besuchen rund 14 Millionen ausländische Touristen Dubai.

Währung: VAE-Dirham. Ein Euro sind etwa 3,9 VAE-Dirham (=AED).

100 %: Ausländer dürfen in Dubai eine zu 100 Prozent in ausländischem Besitz befindliche Gesellschaft, die Limited Liability Company (LLC) – sie ist vergleichbar mit der deutschen GmbH – gründen. Damit braucht ein örtlicher Aufpasser, also ein „Service-Agent“, nicht eingestellt werden.

Service-Agent: Ein Aufpasser („Service-Agent“) ist dann notwendig, wenn statt der juristischen Person der LLC eine Einzelunternehmung als Rechtsform gewählt wird, die Sole Proprietorship. Dieser Aufpasser ist ein Emirati, also eine Person mit der Staatsangehörigkeit der Vereinigten Arabischen Emirate, der zwischen 8000 und 25.000 AED pro Jahr kostet.

Steuern: Aktuell werden noch keine Steuern erhoben, weder bei der LLC noch bei der Einzelunternehmung. Die mit unserer Einkommensteuer vergleichbare Personal-Tax beträgt Null Prozent.

Geplante Steuern: Mitte des Jahres 2023 soll eine neue Corporate Tax in Höhe von neun Prozent auf den Gewinn von LLC-Gesellschaften eingeführt werden. Dubai möchte, so scheint es, sein internationales Image einer Steuer-Oase etwas verbessern. Dies betrifft nur Kapitalgesellschaften.

Zwangsabgaben: Auch diese müssen berücksichtigt werden: Zwangsabgaben, die für Start-ups und Unternehmer, die noch wenig Gewinn erwirtschaften, eine erhebliche Belastung darstellen können. In Abhängigkeit von der Tätigkeit des
Betriebes müssen jährlich Lizenzgebühren bezahlt werden.

Lizenzgebühren: Die Lizenzgebühr ist für ein Dienstleistungsunternehmen geringer als für eine Handelsfirma. Die Lizenzkosten bei der Firmengründung sind von verschiedenen Faktoren abhängig: Anzahl der Angestellten und der
Mitgesellschafter, Mietoptionen für ein Büro oder einen Laden oder ein Lager. Auch bei einem „klingenden“ Firmennamen wird eine Lizenzgebühr erhoben.

Beachtung: Die lizenzabhängige Dubai Economic Departement Fee beträgt rund 13.000 AED, sie wird allerdings ab dem zweiten Geschäftsjahr geringer. Wer als Händler tätig ist, zahlt zusätzlich 10.000 AED Lizenzkosten. Ist ein Unternehmen als Dienstleister tätig und betreibt keinen Handel, dann muss die allgemeine Handelslizenz nicht bezahlt werden.

Weitere Beispiele: Künstler, Sänger, Redakteure, IT-Spezialisten mit Laptop oder Internet-Influencer zahlen eine Lizenz von etwa 8000 AED jährlich. Es sind hier die „Einzelkämpfer“ ohne Personen und ohne Büro gemeint und sie werden auch nicht gezwungen, ein Büro zu mieten. Eine Autovermietung beispielsweise muss ein Büro vorweisen und dafür monatlich ab 450 AED zahlen.

Gründungsgebühren: Für eine Firmengründung sind rund 12.000 AED zu zahlen. Darin eingeschlossen ist die Erstgenehmigung, die Reservierung des Handelsnamens, Beglaubigungen und Übersetzungen, die Einwandererkarte,
Einreisgenehmigung und auch ein medizinischer Test. Tiefer in die Tasche greifen muss man, wenn ein örtlicher Gründungsservice in Anspruch genommen wird. Dies hat aber den Vorteil, dass diese Leute die Kontakte zu den Ämtern haben, die Formulare in der Landessprache bearbeiten können und vieles mehr. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 19.500 AED.

Heimatdokumente: Für die Gründungen eines Unternehmens sind heimatliche Dokumente notwendig. Dazu gehören u. a. der Reisepass, eine deutsche Heimatadresse und die aktuelle Stromrechnung vom Energieversorger in
Deutschland.

Rangliste für Gründungen: Der Global Entrepreneurship Monitor veröffentlicht jährlich eine Rangliste der Länder mit den besten Bedingungen für Unternehmensgründungen. Aktuell sind Indonesien, die Niederlande und Taiwan die
ersten Drei. Auf Platz vier stehen die Vereinigten Arabischen Emirate und Dubai. Deutschland steht auf Platz 16.

Zukunft: Die geplante Körperschaftsteuer Mitte 2023 wird allerdings die Steuerpflichtigen nicht so hart treffen, denn es soll einen Freibetrag für die ersten 100.000 US-Dollar–Gewinn geben.

Vorsicht: Im deutschen Steuerrecht gilt das Welteinkommens-Prinzip. Wenn man im Ausland ist, dann muss man nachweisbar mindestens die Hälfte eines Jahres sich dort auch aufhalten (183-Tage-Regelung).

    Wie können wir Ihnen helfen?

    Ihr Name *

    Ihre E-Mail *

    Ihre Telefonnummer