Bürgschaften

Ein „Nein“ der Bank ist noch lange keine „Nein“.
Wenn Ihre Hausbank für das Darlehen mehr Sicherheiten verlangt, als Sie haben, müssen Sie Ihr Vorhaben nicht gleich aufgeben. Als Kreditabsicherung zur Überwindung dieses Dilemmas gibt es ein feines Finanzierungsinstrument, nämlich eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank. Die Bürgschaftsbank kann für Sie ins wirtschaftliche Obligo gehen und ist in der Lage, Ihren Kredit maximal zu 80 Prozent abzusichern und den Weg für die Finanzierung frei zu machen.

Mit dieser Bürgschaft als Sicherheit erhalten Unternehmen leichter und in der Regel auch billiger Kredite von Banken und Sparkassen.

Als Institution, die sich die Mittelstandsförderung auf die Fahne geschrieben hat, übernimmt die Bürgschaftsbank gegenüber Kreditinstituten Ausfall-Bürgschaften als Kreditabsicherung für Selbstständige und Unternehmen, wenn deren Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind. In jedem Bundesland gibt es eine Bürgschaftsbank.

Die Ausfallbürgschaft kommt für Investitionskredite als auch für Betriebsmittelkredite bzw. Kontokorrentkredite und Avalkredite in Betracht. Sogar für Umschuldungen, wenn die Kreditinanspruchnahme auf dem Firmenkonto, auf Investitionen innerhalb der letzten drei Jahre zurückzuführen ist. Damit entsteht auf dem Firmenkonto wieder ein ausreichender Liquiditätsspielraum für Betriebsmittel und Unternehmenswachstum.

Die Bürgschaftsbank übernimmt Bürgschaften für Investitionsfinanzierungen bis zu 80% und für Betriebsmittelfinanzierungen bis zu 60% der Kreditsumme. Der höchstmögliche Betrag einer Bürgschaft beträgt dabei i.d.R. 1,25 Millionen Euro. Den Bürgschaftskosten stehen nach unseren Erfahrungen häufig niedrigere Kreditzinsen gegenüber, weil der Kredit durch die Bankbürgschaft bestens abgesichert ist. So macht sich die Bürgschaft selbst bezahlt.

Im Falle einer „Bürgschaft ohne Bank“ (BOB) kann der Antrag für kleinere Vorhaben direkt bei den Bürgschaftsbanken gestellt werden.

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